Wege zur Kur
 
 
Patientenzuweisung und Kostenübernahme

Rentenversicherungen, Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungen, Kriegsopferfürsorge, Privatkrankenversicherungen, Privatpatienten – Die Klinik ist als beihilfefähig anerkannt.

Wir haben die Genehmigung zur Durchführung von Anschlussheilbehandlungen der Deutschen Rentenversicherung und der Kassen.

Wie beantrage ich eine Reha-Kur?
Der behandelnde Arzt - insbesondere der Hausarzt, Facharzt, Betriebsarzt oder der medizinische Dienst der Krankenkasse - kann Ihnen eine Rehabilitation empfehlen.

Sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation an, wenn die gesundheitlichen Beschwerden Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen, gefährden oder wegen einer chronischen Krankheit eine intensive Behandlung notwendig ist.

Sind Sie zur Behandlung in einem Krankenhaus, kann von dort aus eine Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragt werden.

Sie können eine Rehabilitationsmaßnahme auch direkt beantragen

  bei Ihrer Rentenversicherung (Berufstätige, Hausfrauen/Hausmänner nach 15 Jahren versicherter Berufstätigkeit)

 bei Ihrer Krankenkasse (Familienversicherte, Rentner)

  bei Ihrer Berufsgenossenschaft (nach Arbeits- und Wegeunfall, Berufskrankheit)

Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel für 3 Wochen bewilligt. Nachdem Ihnen eine Zusage für eine Reha-Maßnahme in der Klinik Bad Brambach vorliegt, erhalten Sie eine Einladung mit einem konkreten Termin von uns.

Natürlich ist es möglich, auch für einen Partner/Gast für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts oder nur ein Wochenende mitzubringen. Für diese Personen buchen Sie bitte eine Aufbettung (im Einzelzimmer) oder ein Doppelzimmer. Selbstverständlich können die Partner/Gäste die von der Klinik angebotenen Selbstzahlerleistungen » Angebote für Gäste und Partner buchen. Darüber hinaus können Sie vom Arzt ausgestellte Rezepte mitbringen und in der Klinik in Anspruch nehmen. Alle Leistungen werden „unter einem Dach“ durchgeführt. Unsere Mitarbeiter im Patientenservice beraten Sie gern.

Nach Ablauf von 4 Jahren können Sie erneut eine stationäre Rehamaßnahme beantragen. Wenn es Ihr Gesundheitszustand erfordert, können Sie auch vorzeitig eine Rehamaßnahme beantragen (z.B. bei chronischen Erkrankungen oder bei einer deutlichen Verschlechterung Ihrer Beschwerden) oder eines unserer Selbstzahlerangebote buchen. » Selbstzahlerangebote